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   RG, 01.02.1908 - Rep. I. 210/07   

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https://dejure.org/1908,268
RG, 01.02.1908 - Rep. I. 210/07 (https://dejure.org/1908,268)
RG, Entscheidung vom 01.02.1908 - Rep. I. 210/07 (https://dejure.org/1908,268)
RG, Entscheidung vom 01. Februar 1908 - Rep. I. 210/07 (https://dejure.org/1908,268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Genossenschaft durch Beschluß der Generalversammlung Mitgliedern, die ihren Geschäftsanteil voll einbezahlt haben, zur Deckung von Geschäftsverlusten weitere Einzahlungen auferlegen, ohne die Geschäftsanteile zu erhöhen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genossenschaft; Einzahlungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 93
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.10.1954 - II ZR 295/53

    Rechtsmittel

    Nach § 707 BGB, der eine Hauptregel des Gesellschaftsrechts enthält (RGRK z BGB § 707 Arm 1) und auch für die Genossenschaft schlechthin, nicht etwa bloß in ihrem Gründungsstadium, gilt (RGZ 106, 403; 68, 93), ist ein Gesellschafter zur Erhöhung des vereinbarten Beitrags oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage nicht verpflichtet.
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